Pauschalentschädigung
Gemäss Gesetz über die Hilfe und Pflege zu Hause vom 8. September 2005 (HPflG) ist die Pauschalentschädigung ein finanzieller Beitrag an Eltern und Nahestehende, die einer hilflosen Person regelmässig erhebliche und dauernde Hilfe leisten, damit sie zu Hause leben kann.
Die Gemeinden bezahlen die Pauschalentschädigung gemäss Art. 4 der HPflG. Die finanzielle Verteilung des Aufwandes zwischen den Gemeinden wird gemäss den Statuten des Verbandes geregelt.
Die Bedingungen für den Bezug sind in der Verordnung über die Pauschalentschädigung festgelegt.
Die Pauschalentschädigung kann nicht vermindert werden, wenn die hilflose Person Leistungen einer sozialen oder privaten Versicherung erhält, wie z.B. eine Hilfslosenentschädigung. Die Pauschalentschädigung kann erhöht werden, falls dies die PFlegesituation erfordert.
Für eine Person, die für ein behindertes Kind aufkommt, entsteht das Recht auf eine Pauschalentschädigung bei der Geburt, vorausgesetzt dass die anderen Kriterien erfüllt sind.